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Bilingualer Unterricht an der ASS

Warum Bili?

Als Hessische Europaschule sieht sich die ASS verpflichtet, im Rahmen des europäischen Gedankens die Verständigung zwischen den Kulturen und die Toleranz zu fördern. Bilingualer Unterricht trägt als Baustein der Europaschule dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich im Rahmen des europäischen Gedankens auf Englisch gefördert werden.

Durch die Verwendung des Englischen als Arbeitssprache bereitet bilingualer Unterricht zudem auch auf die neuen Herausforderungen einer globalisierten Arbeitswelt vor. Die Verbesserung der englischen Sprache ist nicht das Ziel des bilingualen Unterrichts, aber ein Nebeneffekt.

Die Teilnahme an bilingualen Kursen, wie zunächst in Geschichte, wird im Zeugnis extra ver­merkt. Es kann eine bilinguale Abiturprüfung abgelegt werden, die im Abitur­zeug­nis entsprechend angegeben wird.

Wer kann ein Fach bilingual belegen?

Seit dem Schuljahr 2017/18 wird das Fach Geschichte an der ASS bilingual angeboten. Um am bilingualen Unterricht bereits in der E-Phase gewinnbringend teilnehmen zu können, ist die Vorleistungskurswahl Englisch in der E-Phase Voraussetzung. Die Schüler und Schülerinnen, die sich für einen Vorleistungskurs Englisch entscheiden, können sich in den Grundkurs Geschichte bilingual einwählen.

In der Q-Phase wird das Angebot Geschichte bilingual im Grundkurs kontinuierlich weitergeführt. Ab der Q1 ist er aber auch für Schüler und Schülerinnen aus Grundkursen Englisch mit guten Englischkenntnissen anwählbar.

 

Wie sieht der bilinguale Unterricht an der ASS aus?

Inhalt: Die inhaltliche Orientierung basiert auf dem aktuellen Kerncurriculum und dem Einführungserlass für das Landesabitur in Hessen.

Sprache: Da unsere Schüler und Schülerinnen aus dem Schulverbund ohne bilinguale Erfahrung zu uns kommen, kann eine englische Einsprachigkeit im Unterricht nicht vorausgesetzt werden. Der Unterricht beginnt daher in der E-Phase auf Deutsch und wird mit englischsprachigen Modulen ergänzt. Die englischsprachigen Module nehmen von der E-Phase zur Qualifikationsphase zu. In der Q3/4 soll einsprachig auf Englisch unterrichtet werden.

Klausuren: Die schriftlichen Leistungsnachweise erfolgen entsprechend der thematischen Schwerpunkte auf Englisch oder auf Deutsch, jedoch wird mindestens eine Klausur pro Halbjahr englischsprachig sein. Der Inhalt ist immer entscheidend für die Bewertung, die Sprache ist Mittel zum Zweck. Maximal können zwei Punkte von der Gesamtnote bei schweren sprachlichen Verstößen abgezogen werden.